Das BMF hat die Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG erläutert und die bisher dazu ergangenen BMF-Schreiben von 2009 und 2010 aufgehoben (Az. IV C 6 – S-2296-a / 08 / 10002 :003).
Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 6 – S-2296-a / 08 / 10002 :003 vom 03.11.2016
Im Einzelnen behandelt das BMF folgende Punkte:
1. Anwendungsbereich
2. Tarifliche Einkommensteuer i. S. d. § 35 Abs. 1 EStG
3. Anrechnungsvolumen
4. Gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 35 EStG
5. Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags (§ 35 Abs. 1 Satz 2 EStG)
6. Steuerermäßigung bei Mitunternehmerschaften
6.1. Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel
6.2. Besonderheiten bei mehrstöckigen Personengesellschaften
6.3. Der anteilige Gewerbesteuermessbetrag bei einer KGaA
6.4. Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags bei unterjähriger Unternehmensübertragung und Gesellschafterwechsel
6.5. Gesonderte oder gesonderte und einheitliche Feststellung
6.6. Behandlung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen i. S. d. § 7 Satz 2 GewStG
7. Anwendungsregelung
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG