Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen

Das BMF hat die umfassende Überarbeitung des Schreibens zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA vom 14. September 2006 veröffentlicht (Az. IV B 2 – S-1300 / 08 / 10027).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 2 – S-1300 / 08 / 10027 vom 12.11.2014

 

Kurzfassung

 
Das BMF-Schreiben zur Besteuerung des Arbeitslohns nach den DBA vom 14. September 2006 (IV B 6 – S-1300 – 367 / 06) wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe grundlegend überarbeitet. Die Neufassung wurde an die aktuellen Entwicklungen in der OECD und der Rechtsprechung sowie die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen angepasst.

 

Das BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (IV B 2 – S-1300 / 08 / 10027) ist ab 1. Januar 2015 anzuwenden und ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. September 2006.

 

Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG