Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

Das BMF-Schreiben aktualisiert die Verwaltungsregelungen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen (Az. IV C 5 – S-2334 / 07 / 0009).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2334 / 07 / 0009 vom 19.05.2015

 

Kurzfassung

 
Das BMF-Schreiben aktualisiert die Verwaltungsregelungen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen. Zudem wird klargestellt, dass die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 16. Mai 2013 (BStBl I Seite 729) auch für den Bereich der Arbeitgeberdarlehen gelten. Das Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 15. April 1993, BStBl I Seite 339 sowie vom 1. Oktober 2008, BStBl I Seite 892, und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

 

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen folgende Punkte geregelt:

 

1. Anwendungsbereich

2. Ermittlung des Zinsvorteils
2.1 Bewertung nach § 8 Absatz 2 EStG
2.1.1 Allgemeine Grundsätze
2.1.2 Ermittlung des Zinsvorteils
2.1.3 Einzelanfragen zur Ermittlung des Maßstabszinssatzes
2.2 Bewertung nach § 8 Absatz 3 EStG
2.2.1 Allgemeine Grundsätze
2.2.2 Ermittlung des Zinsvorteils
2.3 Wahlrechte zwischen den Bewertungsmethoden nach § 8 Absatz 2 und Absatz 3 EStG

3. Zufluss von Arbeitslohn

4. Versteuerung in Sonderfällen
4.1 Versteuerung bei fehlender Zahlung von Arbeitslohn
4.2 Versteuerung bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

5. Sicherheitenbestellung

6. Aufzeichnungserleichterungen für Kreditinstitute

 
7. Anrufungsauskunft

8. Zeitliche Anwendung
Dieses Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 15. April 1993, BStBl I Seite 339 sowie vom 1. Oktober 2008, BStBl I Seite 892, und ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Das Schreiben im Volltext finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG