Steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern: Gesetzentwurf zur Anpassung an die Rechtsprechung des BVerfG

Der Referentenentwurf des BMF führt die 2013 mit Änderungen im Einkommensteuerrecht begonnene steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern durch Änderung weiterer Gesetze fort.

 

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen

 

BMF, Mitteilung vom 13.03.2014

 
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 (Gesetz vom 15. Juli 2013, BGBl. I S. 2397) war zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die Bundesregierung angekündigt, einen etwaigen Bedarf an Folgeänderungen sorgfältig zu prüfen und diesen im Rahmen eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zu Beginn der 18. Legislaturperiode umzusetzen. Der Gesetzentwurf greift die für die 18. Legislaturperiode gemachte Ankündigung des Gesetzgebers auf und setzt den noch verbliebenen Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern, insbesondere in der Abgabenordnung, dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, dem Bewertungsgesetz, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagegesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz um. Auf diese Weise sorgt der Gesetzgeber zügig für eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen.

 

Schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 21. März 2014 per E-Mail an die Adresse IVA2@bmf.bund.de gesandt werden.

 

Den Entwurf finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG