Steuerliche Zinsen: Den Überblick behalten

Der Steuerrechtsausschuss des DStV informiert über die aktuellen Entwicklungen bei steuerlichen Zinsen und.rät vor diesem Hintergrund, gegen Zinsbescheide ohne entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk mit Verweis auf die anhängigen BVerfG-Verfahren fristgerecht Einspruch einzulegen, um den Bescheid offenzuhalten.

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