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Steuerreform mit Entlastung von zehn Milliarden Euro

Die Bundesregierung will das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential stärken und hat dazu den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (BT-Drs. 21/8235) eingebracht.

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2026

Die Bundesregierung will das Arbeitskräfte- und Wachstumspotential stärken und hat dazu den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (21/8235) eingebracht. Durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge, die Anhebung des Kindergeldes sowie einen höheren Reichensteuersatz als Gegenfinanzierung würden sowohl Wachstumsimpulse gesetzt als auch dem Gerechtigkeitsaspekt Rechnung getragen, erläutert die Regierung. Die Entlastung der Steuerzahler soll sich im nächsten und übernächsten Jahr auf über zehn Milliarden Euro summieren.

Im Einzelnen ist vorgesehen, den steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro um 216 Euro auf 12.564 Euro zu erhöhen. 2028 soll eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro erfolgen. Dadurch werde die Freistellung des Existenzminimums sichergestellt, erwartet die Regierung. Durch die Anpassung des Spitzen- und Reichensteuersatzes werde die steuerliche Leistungsfähigkeit innerhalb der Tarifstruktur stärker berücksichtigt und gleichzeitig die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen unterstützt, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Der Reichensteuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten und 45 Prozent betragen. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro steigt der Steuersatz auf 47 Prozent.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 757/2026

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