Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der Besteuerung entgehen, stellt lt. EuGH eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe dar (Az. C-106/09 P und C-107/09 P).
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Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der Besteuerung entgehen, stellt lt. EuGH eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe dar (Az. C-106/09 P und C-107/09 P).
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