Stiefkindadoption nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine sog. Stiefkindadoption, mit der die rechtlichen Bande zu ihrem leiblichen Vater durchtrennt werden, nur bei erheblichen Vorteilen für das Kind gerechtfertigt ist (Az. 4 UF 33/17).

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Quelle: DATEV eG