Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf Missbräuchlichkeit überprüft werden

Die Stornierungsgebühren, die Luftfahrtunternehmen verlangen, können auf Missbräuchlichkeit überprüft werden. Zudem sind die verschiedenen Bestandteile des an die Luftfahrtunternehmen zu zahlenden Endpreises gesondert auszuweisen. So entschied der EuGH (Rs. C-290/16).

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Quelle: DATEV eG