Der Bundesrat will einen neuen § 202e StGB „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ einführen. Das berichtet der Deutsche Bundestag.
Straftat Digitaler Hausfriedensbruch
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.11.2016
Der Bundesrat sieht Strafbarkeitslücken beim unbefugten Eindringen in fremde Computer. Mit einem Gesetzentwurf (18/10182) will er diese schließen und eine „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme – Digitaler Hausfriedensbruch“ einführen. Ein neu eingeführter Paragraf 202e des Strafgesetzbuches soll den neuen Straftatbestand detailliert beschreiben und mit bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren Haft bewehren. In dem Gesetzentwurf heißt es, IT-Systeme seien „mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen“. Derzeit seien aber „sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten“. Von der unbefugten Nutzung informationstechnischer Systeme gehe eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.
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Quelle: DATEV eG