Die EU-Kommission hat am 06.05.2015 ihre Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts angenommen, die zu einer ihrer obersten Prioritäten zählt. Das Paket enthält 16 zentrale Maßnahmen, u. a. auch im MwSt-Bereich, die bis Ende 2016 umgesetzt werden sollen.
Die EU-Kommission hat am 06.05.2015 ihre Strategie zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts angenommen, die zu einer ihrer obersten Prioritäten zählt. Das Paket enthält 16 zentrale Maßnahmen, u. a. auch im MwSt-Bereich, die bis Ende 2016 umgesetzt werden sollen.
Um den Verwaltungsaufwand im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr für Unternehmen, der v. a. durch die vielen verschiedenen MwSt-Systeme hervorgerufen wird, abzubauen, plant die EU-Kommission in 2016 die Vorschriften zum Ort der Leistungserbringung für Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronische Dienstleistungen und den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) zu überarbeiten. Dabei will sie das derzeitige elektronische Registrierungs- und Zahlungsverfahren auf den Online-Verkauf von Sachgütern durch Anbieter innerhalb und außerhalb der EU ausweiten. Somit könnten Unternehmen in ihrem Herkunftmitgliedstaat nur eine einzige MwSt-Erklärung abgeben und die MwSt für alle Umsätze zusammen entrichten. Des Weiteren ist vorgesehen, eine gemeinsame EU-weite MwSt-Schwelle einzuführen, um kleine Start-Ups im elektronischen Handel zu unterstützen sowie die MwSt-Befreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen von Drittstaatsanbietern aufzuheben. Hinsichtlich der Kontrollen will die EU-Kommission vorschlagen, dass diese (einschließlich einer einzigen MwSt-Prüfung bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmen) vom Herkunftsland durchgeführt werden.
Zudem kündigte die EU-Kommission an, im Rahmen der für 2016 geplanten Überarbeitung des MwSt-Systems, die Ausgestaltung der steuerlichen Behandlung bestimmter elektronischer Dienste, wie z. B. digitale Bücher, zu prüfen.
Für Juni 2015 hat die EU-Kommission die Vorlage eines Aktionsplans zur Unternehmensbesteuerung geplant, in dem sie u. a. einen Fokus auf die Besteuerung der Gewinne am Ort der Wertschöpfung legt, wobei diese Überlegungen auch die digitale Wirtschaft mit einschließen sollen.
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Quelle: DATEV eG