Streitbeilegungsverfahren: Alternativen zum Rechtsweg

Die Regelung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist Gegenstand eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung. Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.06.2015

 

Quelle: hib-Nr. 338/2015

Die Regelung alternativer Streitbeilegungsverfahren in Verbraucherangelegenheiten ist Gegenstand eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (18/5295). Der Entwurf gleicht dem bereits in erster Lesung beratenen Entwurf der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD (18/5089). Ziel der grundlegenden EU-Richtlinien und des Gesetzentwurfes ist es, Verbrauchern eine Alternative zum Rechtsweg bei Streitigkeiten bezüglich Kauf- und Dienstleistungsverträgen zu geben. Mit dem einzuführenden Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) sollen Kriterien und grundlegende Verfahrensmodalitäten zur Anerkennung der Streitschlichtungsstellen festgelegt werden. So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass die Stellen unabhängig und unparteilich agieren. Zudem soll sowohl für Verbraucher als auch Unternehmen das Prinzip der freiwilligen Beteiligung gelten.

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Quelle: DATEV eG