Die Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung ist in Kraft getreten.
BMWi, Pressemitteilung vom 30.10.2014
Am 30.10.2014 trat die Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung in Kraft.
Bundesminister Gabriel: „Ab sofort können sich Verbraucherinnen und Verbraucher ein realistisches und transparentes Bild über die Zusammensetzung des Preises ihrer Grundversorgung bei Strom und Gas machen. Denn durch unsere Verordnung werden zusätzliche Informationen sowie die genaue Zusammensetzung des Preises bei Strom und Gas sichtbar gemacht. So werden die Verbraucher in die Lage versetzt, die Preisänderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises besser zu bewerten und zwischen den Anbietern zu vergleichen. Je informierter die Kunden, desto stärker der Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt.“
Derzeit sind in Deutschland rund ein Drittel der Verbraucher im Grundversorgungstarif und profitieren damit von den zusätzlichen Informationen: Künftig sind in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis, seine Zusammensetzung, auch kalkulatorisch einfließende staatlich veranlasste Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte anzugeben. Zudem wird klargestellt, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Grundversorgungspreises führen können und teilweise sogar müssen. Schließlich gelten im Falle einer Änderung des Grundversorgungspreises erhöhte Transparenzanforderungen.
Das BMWi hat die Verordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Die Verordnung ergänzt die Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung, wurde am 22. Oktober 2014 beschlossen und trat nach der Verkündung am 29.10.2014 im Bundesgesetzblatt am 30.10.2014 direkt in Kraft.
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Quelle: DATEV eG