Die EU-Kommission hat eine Studie zur Förderung der „Finanziellen Mitarbeiter- und Mitarbeiterkapitalbeteiligung“ in den EU28 veröffentlicht.
Die EU-Kommission hatte in ihrem Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts aus 2012 angekündigt, potenzielle Hindernisse bei grenzübergreifenden Systemen der Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern zu analysieren und danach ggf. Maßnahmen einzuleiten.
Anfang 2014 bekräftigte auch das EU-Parlament die Bedeutung der finanziellen Beteiligung von Mitarbeitern an Unternehmensgewinnen in einer Entschließung. Nun veröffentlichte die EU-Kommission eine Studie zur Förderung der finanziellen Mitarbeiter- und Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Ziel der Studie war es, die größten Hürden von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen im grenzüberschreitenden Bereich zu identifizieren und politische Empfehlungen zu geben, um die weitere Verbreitung zu fördern.
Zunächst gibt die Studie einen Überblick über die Entwicklung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung in den EU-Mitgliedstaaten und geht insbesondere auch auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein, die in den USA viel weitverbreiteter ist als in der EU. Die Untersuchungen der letzten 30 Jahre haben gezeigt, dass Unternehmen, die ihre Mitarbeiter teilweise oder ganz am Gewinn beteiligen, wettbewerbsfähiger sind, mehr Arbeitsplätze schaffen und mehr Steuern zahlen als Unternehmen, in denen derartige Modelle nicht existieren. Die Anreizsysteme leisten z. B. einen positiven Beitrag dazu, dass Arbeitnehmer weniger vom Arbeitsplatz fern bleiben, Unternehmen in ihren Heimatregionen verbleiben oder helfen z. B. KMU oder Kleinstunternehmen dabei, die Nachfolge zu sichern.
Obwohl die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung in den vergangenen 15 Jahren – und selbst während der Wirtschafts- und Finanzkrise – von 14,3 % auf 30,2 % gestiegen ist, stehen diese Modelle Herausforderungen gegenüber. Diese identifiziert die Studie v. a. in den unterschiedlichen nationalen Gesetzen als auch bei der Besteuerung.
Ihre Empfehlungen zur weiteren Verbreitung der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung haben die Autoren der Studie in Form eines Fünfpunkteplans, der kurz-, mittel- und langfristig Initiativen enthält, ausgearbeitet. Der Plan soll von der EU-Kommission koordiniert und gefördert werden. Im Wesentlichen beinhaltet er folgendes:
- Schaffung einer virtuellen Plattform („Virtual Centre“) für die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung, über die alle notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt und abgerufen werden können.
- Zur weiteren Verbreitung von best practice-Beispielen wird ein freiwilliger Code of Conduct vorgeschlagen, der z. B. regelmäßig von einer Expertengruppe der EU-Kommission überarbeitet werden soll.
- Bewußtseinsförderung durch die Einführung eines Europäischen Tages der finanziellen Mitarbeiterbeteiligung
- Um die Steuer- und Sozialabgabenlast der nationalen Mitarbeiterbeteiligungsprogramme transparenter zu gestalten, wird die Einführung eines Online-Rechners vorgeschlagen. Über dieses Tool kann die effektive Steuerlast für die finanzielle Mitarbeiterbeteiligung berechnet werden. Gleichzeitig bietet es einen repräsentativen Vergleich zwischen den unterschiedlichen Steuersystemen und speziellen steuerlichen Anreizen.
- Einführung eines verbindlichen Rechtsrahmens durch z. B. eine Rahmenrichtlinie zur finanziellen Mitarbeiterbeteiligung: Damit könnte eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften gewährleistet werden. Um jedoch funktionierende nationale Mitarbeiterbeteiligungsprogramme nicht zu gefährden, schlagen die Autoren der Studie die Einführung eines optionalen einheitlichen Europäischen Rechtsrahmens für die Mitarbeiterbeteiligung (als Richtlinie oder Verordnung) vor.
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Quelle: DATEV eG