Suspendierung der Bürgermeisterin von Haldensleben bestätigt

In dem Eilrechtsschutzverfahren um die vorläufige Dienstenthebung der Bürgermeisterin von Haldensleben hat das OVG Sachsen-Anhalt die Beschwerde der Bürgermeisterin zurückgewiesen. Es bestünden im Ergebnis keine ernsthaften Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Suspendierung (Az. 10 M 7/17).

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Quelle: DATEV eG