Tarifverdienste stiegen 2012 in Deutschland stärker als in Frankreich

Die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen 2012 in Deutschland um 2,8 % und in Frankreich um 2,1 % gegenüber dem Vorjahr. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.

 

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 18.06.2013

 

Die tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen 2012 in Deutschland um 2,8 % und in Frankreich um 2,1 % gegenüber dem Vorjahr. Betrachtet wurden die regelmäßig gezahlten tariflichen Grundvergütungen ohne Sonderzahlungen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, war der Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex im Jahr 2012 gegenüber 2011 in Deutschland mit +2,1 % etwas niedriger als in Frankreich (2,2 %).

 
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen zwischen den einzelnen Branchen stärker als im Nachbarland. Der Anstieg der tariflichen Monatsverdienste lag in Deutschland zwischen 1,5 % im Bereich „Grundstücks- und Wohnungswesen“ und 3,2 % im Verarbeitenden Gewerbe. In Frankreich erhielten die Beschäftigten im Schnitt ein Tarifplus zwischen 1,9 % im Wirtschaftsbereich Verkehr und Lagerei und 2,4 % im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Gastgewerbe.

 

Im Gegensatz zu Deutschland gibt es im französischen Nachbarland einen allgemein garantierten, gesetzlichen Mindestlohn, der jährlich von der Regierung entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird. Im Jahr 2012 erfolgte eine Anhebung zum 1. Januar um 1,6 % sowie eine weitere von 2,0 % zum 1. Juli auf 9,40 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2013 stieg der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich noch einmal um 0,3 %. Dagegen gelten in Deutschland verbindliche Mindestlöhne nur in einzelnen Branchen. Sie lagen am 1. Juli 2012 zwischen 13,40 Euro (Baugewerbe im früheren Bundesgebiet) und 7,00 Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern einschließlich Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein). Zudem bestand in der Zeitarbeit eine Lohnuntergrenze von 7,01 Euro in den neuen Ländern und von 7,89 Euro im früheren Bundesgebiet.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamts.

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Quelle: DATEV eG