Tierhalteverbot und Wegnahme von Tieren war rechtmäßig

Das VG Koblenz hat die Klage zweier Bürger abgewiesen, mit der diese gegen die Wegnahme ihrer Tiere und ein im Zusammenhang damit ausgesprochenes Tierhalteverbot vorgegangen sind (Az. 2 K 187/17).

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Quelle: DATEV eG