Transparenzberichte (§ 55c WPO) zum 31. März 2015

Die WPK hat eine Übersicht der Veröffentlichungen aktueller Transparenzberichte zur Verfügung gestellt.

 

WPK, Mitteilung vom 20.05.2015

 
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu publizieren.

 

Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2015 auf den Internetseiten der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften veröffentlicht oder bei der Wirtschaftsprüferkammer hinterlegt werden.

 

Auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer steht nun eine Übersicht der Veröffentlichungen zur Verfügung.

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Quelle: DATEV eG