U2-Umlage auch von Mitarbeiter-Entgelten von Rundfunkanstalten

Rundfunkanstalten müssen von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, auch die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten, selbst wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als „freie Mitarbeiter“ einstufen. So entschied das BSG (Az. B 1 KR 31/16 R).

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