Die Bundesregierung hat am 21.12.2016 der Unterzeichnung des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zugestimmt. Es hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)“ rasch und möglichst flächendeckend in den beteiligten Staaten zu implementieren.
Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
BMF, Mitteilung vom 21.12.2016
Dieses Übereinkommen hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)“ rasch und möglichst flächendeckend im Abkommensnetzwerk der derzeit fast 100 an seiner Aushandlung beteiligten Staaten zu implementieren. Es soll als mehrseitiger Vertrag bestehende bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen ändern, um effektive Maßnahmen zur Verhinderung der Steuergestaltung und -umgehung darin aufzunehmen.
Deutschland war in dieser Legislaturperiode immer ein Vorreiter im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Steuergestaltung. Die Umsetzung der steuerabkommensbezogenen BEPS-Empfehlungen durch das mehrseitige Übereinkommen fügt sich nahtlos in weitere Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen Steuervermeidung ein.
Die Unterzeichnung dieses Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland ist im Rahmen einer Erstunterzeichnungszeremonie im Juni 2017 geplant.
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Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
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Quelle: DATEV eG