Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA: Beschwerde auch von REWE zurückgenommen

Nach den Unternehmen Markant und Norma hat mit am 8. Dezember 2016 beim OLG Düsseldorf eingegangenem Schriftsatz auch REWE seine Beschwerde gegen die Ministererlaubnis zur Fusion von Kaiser’s Tengelmann mit EDEKA zurückgenommen. Da jetzt alle Beschwerden gegen die vom Bundeswirtschaftsminister erteilte Erlaubnis zur Fusion zurückgenommen wurden, wird über die Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis nicht mehr entschieden (Az. VI – Kart 4/16 (V)).

 

Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA: Beschwerde auch von REWE zurückgenommen

 

OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 08.12.2016 im Verfahren VI – Kart 4/16 (V) vom 08.12.2016

 

Nach den Unternehmen Markant und Norma hat mit am 8. Dezember 2016 beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingegangenem Schriftsatz auch REWE seine Beschwerde gegen die Ministererlaubnis zur Fusion von Kaiser’s Tengelmann mit EDEKA zurückgenommen.

 

Da jetzt alle Beschwerden gegen die vom Bundeswirtschaftsminister erteilte Erlaubnis zur Fusion von Kaiser’s Tengelmann und EDEKA zurückgenommen wurden, wird der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts über die Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis nicht mehr entscheiden. Lediglich im Rahmen der noch vom Senat zu treffenden Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, kann der Aspekt der Rechtmäßigkeit der Erlaubnis noch eine Rolle spielen. Mit dieser Entscheidung ist in den kommenden Wochen zu rechnen.

 

Die gesetzliche Frist zur Einreichung von Beschwerden gegen die Ministererlaubnis ist abgelaufen. Neue Beschwerdeverfahren Dritter dürften daher nicht mehr zulässig sein.

 

Der in der gleichen Sache im Eilverfahren ergangene Beschluss, mit dem der Senat die Ministererlaubnis zunächst außer Kraft gesetzt hat (Az. OLG Düsseldorf: VI – Kart 3/16 (V)), ist durch die Rücknahme der Beschwerden im Hauptsacheverfahren gegenstandlos geworden.

———————-

Quelle: DATEV eG