Übernahme von Kosten für Baumfällung durch Wohngebäudeversicherung

Das AG München entschied, dass es vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen abhängt, ob die Kosten für die Fällung eines bruchgefährdeten Baumes auf einem Nachbargrundstück von der Wohngebäudeversicherung bezahlt werden (Az. 155 C 510/17).

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