Überwiegende Haftung eines Fahrradfahrers, der einen Fahrrad-Schutzstreifen entgegen der Fahrtrichtung nutzt

Das OLG Frankfurt am Main hat auf die erhöhten Sorgfaltsanforderungen hingewiesen, die einen Fahrradfahrer treffen, der einen sog. Fahrrad-Schutzstreifen in Gegenrichtung befährt (Az. 4 U 233/16).

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Quelle: DATEV eG