Umbau des ehemaligen Postfuhramtes bauplanungsrechtlich bedenkenfrei

Der Umbau des ehemaligen Postfuhramtes in der Oranienburger Straße in Berlin zu Gewerbe-, Wohn- und Hotelzwecken ist derzeit bauplanungsrechtlich nicht zu beanstanden. So entschied das VG Berlin (Az. 19 K 184.12).

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Quelle: DATEV eG