Umfrage eines Journalisten nur vor Gerichtsgebäude zulässig – Hausverbot zum Schutz von Besuchern der Gerichtsvollzieher zulässig

Ein Hausverbot zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Gerichtsbesuchern, insbesondere Vollstreckungsschuldnern, und Gerichtsbediensteten kann auch gegenüber einem Vertreter der Presse gerechtfertigt sein. So entschied der VGH Baden-Württemberg (Az. 1 S 893/17).

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