BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7015 / 22 / 10003 :001 vom 22.12.2023
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2022 – III C 3 – S 7015/22/10001 :001 (2022/1190542) -, BStBl I S. 1694, ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der UStAE in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da dieses Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen des UStAE ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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