Das BMF-Schreiben geht ausführlich auf die umsatzsteuerlichen Besonderheiten im Groß- und Einzelhandel für die Überlassung von Transportbehältnissen bei der Belieferung mit Waren ein (Az. IV D 2 – S-7200 / 07 / 10022:001).
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 2 – S-7200 / 07 / 10022:001 vom 05.11.2013
Im Groß- und Einzelhandel werden für die Belieferung mit Waren Transportbehältnisse (sog. Transporthilfsmittel, auch Lademittel und Packmittel genannt, und Warenumschließungen) aller Art eingesetzt. Die Überlassung der Behältnisse erfolgt entweder gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld oder im Rahmen reiner Tauschsysteme.
Das Schreiben geht ausführlich auf die Punkte
– Überlassung von Transportbehältnissen gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld und
– Überlassung von Transporthilfsmitteln im Rahmen reiner Tauschsysteme
ein und umfasst die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
Das vollständige Schreiben finden Sie auf den Seiten des BMF.
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Quelle: DATEV eG