Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Mit dem BMF-Schreiben wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1. Januar 2016 bekannt gegeben (Az. III C 3 -S-7492 / 07 / 10001).

 

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

 

Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7492 / 07 / 10001 vom 01.02.2016

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom 6. Februar 2015 – IV D 3 – S-7492 / 07 / 10001 (2015/0104720) -, BStBl I S. 167, durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom 1. Januar 2016 ersetzt.

 

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Quelle: DATEV eG