Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen

Das BMF hat die aktuelle Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind, bekanntgegeben (Az. IV D 3 -S-7492 / 07 / 10001).

 

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 -S-7492 / 07 / 10001 vom 21.06.2013

 

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen in der Fassung des BMF-Schreibens vom BMF-Schreiben vom 11. Januar 2013 -IV D 3 -S 7492/07/10001 (2013/0019209) (BStBl I S. 92) durch die beiliegende Liste nach dem Stand vom 13. Mai 2013 ersetzt.

 

Die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstigte Leistungen berechtigt sind (Stand: 13. Mai 2013) finden Sie auf der Homepage des BMF.

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Quelle: DATEV eG