Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags stimmte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie 2014/44/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen zu.

 

Umsetzung der E-Rechnungsrichtlinie

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.11.2016

 

Der Innenausschuss hat den Weg zur Umsetzung der sog. E-Rechnungsrichtlinie der Europäischen Union frei gemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der oppositionellen Fraktion Die Linke billigte das Gremium am Vormittag des 09.11.2016 bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie 2014/44/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen“ (18/9945). Wie die Regierung darin ausführt, ist die im Mai 2014 in Kraft getretene E-Rechnungsrichtlinie bis zum 27. November 2018 in nationales Recht umzusetzen.

 

Mit ihr sollen den Angaben zufolge Marktzutrittsschranken abgebaut werden, „die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren“. Außerdem solle die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden.

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Quelle: DATEV eG