Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die WPK darüber informiert, dass sich im Rahmen der Ressortabstimmung die zuständigen Ministerien für die Eingliederung der Abschlussprüferaufsicht in eine bestehende Bundesbehörde ausgesprochen haben. Es wird noch geprüft und abgestimmt, welche Bundesbehörde hierfür am besten geeignet ist.
hier: Zuständige Behörde für die öffentliche Aufsicht von Abschlussprüfern
WPK, Mitteilung vom 13.04.2015
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die WPK darüber informiert, dass sich im Rahmen der Ressortabstimmung die zuständigen Ministerien für die Eingliederung der Abschlussprüferaufsicht in eine bestehende Bundesbehörde ausgesprochen haben. Es wird noch geprüft und abgestimmt, welche Bundesbehörde hierfür am besten geeignet ist.
Der Vorstand der WPK setzt sich weiter für die Errichtung einer eigenständigen Abschlussprüferaufsichtsbehörde ein. In jedem Fall wird er sich dafür einsetzen, dass die arbeitsrechtliche Überleitung der betroffenen Mitarbeiter sichergestellt wird.
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Quelle: DATEV eG