Umsetzung der EU-Reform der Abschlussprüfung in der WPO (8. WPO-Novelle) – "Prüferpool" für das Qualitätskontrollverfahren?

Der Vorstand der WPK weist darauf hin, dass sich die WPK im Rahmen der Diskussion zur Neuregelung der Qualitätskontrolle gegen einen „Prüferpool“ ausgesprochen hat und eine solche Regelung auch nicht für wahrscheinlich hält.

 

WPK, Stellungnahme vom 07.04.2015

 
Vor dem Hintergrund möglicher Neuregelungen zur Qualitätskontrolle haben kürzlich einzelne Berufsangehörige die Frage aufgeworfen, ob mit einem „Prüferpool“ gerechnet werden müsse. Der Vorstand der WPK weist darauf hin, dass sich die WPK im Rahmen der Neuregelungsdiskussion gegen einen „Prüferpool“ ausgesprochen hat.

 

Die WPK geht davon aus, dass eine solche Regelung schon wegen der Frage der Aufnahme in einen solchen „Pool“ nicht wahrscheinlich ist. Die von einzelnen Berufsangehörigen geäußerten Bedenken werden daher nicht geteilt.

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Quelle: DATEV eG