Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Die BRAK berichtet, dass das BMF einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie und Durchführungsregelungen zur Geldtransferverordnung vorgelegt hat.

 

Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

 

BRAK, Mitteilung vom 04.01.2017

 

Kurz vor Jahresende hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorgelegt.

 

Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die Vierte Geldwäscherichtlinie (RL [EU] 2015/849) umzusetzen und Durchführungsregelungen zur Geldtransferverordnung (VO [EU] 2015/847) zu schaffen; die Umsetzungsfrist hierfür endet am 26.07.2017. Darüber hinaus soll mit dem Gesetz die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (bislang „Zentralstelle für Verdachtsmeldungen“) vom Bundeskriminalamt (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern) in die Generalzolldirektion und damit in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen überführt werden.

 

Die BRAK wird sich gemeinsam mit der Bundesnotarkammer, der Steuerberaterkammer und der Wirtschaftsprüferkammer mit dem Gesetzesvorhaben befassen und hierzu eine Stellungnahme erarbeiten.

 

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Quelle: DATEV eG