Zum 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr auf SEPA (Single Euro Payment Area) umgestellt. Die WPK weist darauf hin, dass alle Mandanten frühzeitig auf die Umstellung hingewiesen werden sollten, um Störungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden.
WPK, Mitteilung vom 21.06.2013
Zum 1. Februar 2014 wird der Zahlungsverkehr auf SEPA (Single Euro Payment Area) umgestellt. Dadurch werden unter anderem neue Formate für Bankverbindungen (BIC/IBAN), Überweisungen und Lastschriften festgelegt. Die Umstellung wird erwartungsgemäß vor allem Massendaten und Massendatenverarbeitungen betreffen und einen entsprechenden Zeitrahmen beanspruchen. Auch kleinere Unternehmen sind davon betroffen.
Um Störungen im Zahlungsverkehr ab Februar 2014 zu vermeiden, wird empfohlen, alle Mandanten – sofern nicht bereits erfolgt – frühzeitig auf die Umstellung hinzuweisen. Die Umstellung auf SEPA könnte darüber hinaus Auswirkung auf die IT-Systemprüfung und die Prüfung des Internen Kontrollsystems haben.
Weiterführende Informationen sind der für dieses Thema in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen eingerichteten Internetseite www.sepadeutschland.de zu entnehmen.
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Quelle: DATEV eG