Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht

Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.10.2014

 

 

Quelle: hib-Nr. 510/2014

 

Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde erhalten, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2848) vor, der am 16.10.2014 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

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Quelle: DATEV eG