Unterhalts- und Unterhaltsverfahrensrecht geändert

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.10.2015

 

 
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 15. Oktober 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts (18/5918, 18/6287) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (18/6380) angenommen.

 

Damit wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht länger vom steuerrechtlich geprägten Kinderfreibetrag abhängig gemacht, sondern stellt als Bezugsgröße unmittelbar auf das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum ab.

 

Zudem wird das vereinfachte Unterhaltsverfahren an die Bedürfnisse der Praxis angepasst und anwendungsfreundlicher geregelt. Es wird deutlicher auf die typischen Fälle ausgerichtet. Am Auslandsunterhaltsgesetz wurden überwiegend technische Änderungen vorgenommen.

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Quelle: DATEV eG