Die Bundesregierung will Daten von multinational tätigen Unternehmen mit anderen Staaten austauschen, um der Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze entgegenzuwirken. Diesem Ziel dient der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (18/8841).
Unternehmensdaten werden ausgetauscht
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.06.2016
Die Bundesregierung erläutert, multinational tätige Unternehmen würden im Vergleich zu national tätigen Unternehmen die unterschiedlichen Steuersysteme der Staaten ausnutzen, um Einkünfte in den Staaten nachzuweisen, die besonders günstige Besteuerungskonditionen bieten würden. „Das schafft die Möglichkeit für multinationale Unternehmen, ihre Steuerlast durch günstige Steuergestaltungen erheblich zu reduzieren“, stellt die Bundesregierung fest. Außerdem werde die Wettbewerbsfähigkeit von nur lokal agierenden Unternehmen beeinträchtigt.
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Quelle: DATEV eG