Das LG Köln entschied, dass eine 10-jährige Einzelsperre an Bridge-Turnieren wegen eines Regelverstoßes eine nahezu lebenslange Sperre darstellt, wenn der Kartenspieler bereits über 60 Jahre alt ist (Az. 31 O 448/14).
LG Köln, Pressemitteilung vom 31.03.2017 zum Urteil 31 O 448/14 vom 28.03.2017 (nrkr)
Das Landgericht Köln stellte nun fest: unabhängig von der Frage, ob die Kläger tatsächlich einen regelwidrigen Husten-Code verwendeten, seien die Sperren des nationalen Verbandes unverhältnismäßig. Angesichts der Tatsache, dass die Kläger zum Zeitpunkt ihrer Sperre bereits über 60 bzw. über 70 Jahre alt gewesen sind, stelle sich auch die 10-jährige Einzelsperre als nahezu lebenslange Sperre dar. Zwar liege durchaus ein gravierender Regelverstoß vor. Da es sich allerdings um einen erstmaligen Verstoß in jahrzehntelangen Bridgespieler-Karrieren handele, sei es unangemessen, diesen unmittelbar mit der höchstmöglichen Strafe zu sanktionieren.
Vor diesem Hintergrund erklärte das Landgericht das Urteil des nationalen Disziplinargerichts für unwirksam und stellte fest, dass der nationale Verband den Klägern etwaige durch die Sperren verursachte Schäden zu ersetzen hat. Gegen den internationalen Verband wies das Landgericht die Klage hingegen ab. Hinsichtlich der vom Weltverband verhängten Sanktionen hätten die Kläger vorrangig den Internationalen Sportgerichtshof („CAS“) anrufen müssen.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln zum Az. 31 O 448/14 ist nicht rechtskräftig.
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Quelle: DATEV eG