Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und Regelungsbefugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BSG zur Versagung von Therapiekosten durch die gesetzliche Krankenversicherung und gegen die normativen Zuständigkeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses als unzulässig verworfen (Az. 1 BvR 2056/12).

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Quelle: DATEV eG