Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BSG zur Versagung von Therapiekosten durch die gesetzliche Krankenversicherung und gegen die normativen Zuständigkeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses als unzulässig verworfen (Az. 1 BvR 2056/12).
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Quelle: DATEV eG