Der BGH hatte im April 2016 der VG Wort die Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt. Demnach steht die Vergütung ausschließlich den Autoren zu. Die Bundesregierung teilt mit, dass durch das VGG „zeitgemäßer Rechtsrahmen“ für die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften bzgl. der Rückabwicklung geschaffen worden ist.
Urhebervergütung wird rückabgewickelt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.05.2017
In dem Zusammenhang werde auch das Vorgehen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bei der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung genau verfolgt und darauf geachtet, dass die VG Wort ihre gesetzlichen Pflichten einhalte.
———————-
Quelle: DATEV eG