Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Splitting-Verfahren für Lebenspartnerschaften hat die Bundesregierung unter anderem geantwortet, dass sich die beschlossene Generalnorm auch auf das Wohnungsbau-Prämiengesetz erstreckt.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 29.08.2013
Quelle: hib-Nr. 437/2013
Folgeänderungen bei der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von eingetragenen Lebenspartnern werden sorgfältig geprüft. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14567) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14463) zum Splitting-Verfahren für Lebenspartnerschaften mit. Durch die beschlossene Generalnorm würden alle Normen, die für Ehegatten und auf die Ehe Anwendung finden, auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften gelten. Dazu zähle auch das Wohnungsbau-Prämiengesetz.
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Quelle: DATEV eG