Urteil im Rechtsstreit zwischen der Gelita AG und zwei Aktionären sowie deren Vorstand/Aufsichtsrat um Ersatzansprüche im Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen

Ds LG Heidelberg hat die Schadenersatzklage der Gelita AG gegen zwei Aktionäre, zwei Vorstandsmitglieder und vier Aufsichtsräte im Zusammenhang mit Dividendenauszahlungen an die Aktionäre abgewiesen (Az. 11 O 11/16 KfH).

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Quelle: DATEV eG