Das LVerfG Sachsen-Anhalt hat eine kommunale Verfassungsbeschwerde von Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Saale-Wipper zurückgewiesen. Soweit mit der Verfassungsbeschwerde Neuregelungen angegriffen wurden, sei sie unbegründet. Die Vorschriften würden nicht in verfassungsrechtlich relevanter Weise in das Selbstverwaltungsrecht der Mitgliedsgemeinden eingreifen (Az. LVG 4/15).
Urteil zu Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde
LVerfG Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 18.10.2016 zum Urteil LVG 4/15 vom 18.10.2016
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften richtet, die der Gesetzgeber inhaltsgleich aus dem Verbandsgemeindegesetz übernommen hat, ist sie unzulässig, weil sie nicht binnen eines Jahres nach dem bereits 2008 in Kraft getretenen Gesetz erhoben worden ist.
Soweit mit der Verfassungsbeschwerde Neuregelungen angegriffen werden, ist sie unbegründet. Die Vorschriften greifen nicht in verfassungsrechtlich relevanter Weise in das Selbstverwaltungsrecht der Mitgliedsgemeinden ein.
Die mündliche Verhandlung hat am 29. August 2016 stattgefunden.
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Quelle: DATEV eG