BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7141 / 21 / 10002 :001 vom 11.06.2023
Inhaltsverzeichnis
| I. | Allgemeines | 1 |
| II. | Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass | 3 |
| Anlage 6 zum Umsatzsteuer-Anwendungserlass (zu Abschnitt 6a.5) | 4 | |
| Anwendungsregelung | 8 | |
| Schlussbestimmungen | 8 |
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
I. Allgemeines
1 Nach § 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe a UStDV kann der Unternehmer den Gelangensnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung und Verwendung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System- EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren) durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung führen.
(…)
Anwendungsregelung
4 Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Schlussbestimmungen
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF
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