Verbot der Verkaufsöffnung in Erfurt an Sonntagen gilt ab sofort

Das OVG Thüringen hat klargestellt, dass das Verbot der Verkaufsöffnung an Sonntagen für die Stadt Erfurt im Jahr 2016 ab sofort zu beachten ist (Az. 3 EN 754/16).

 

Verbot der Verkaufsöffnung in Erfurt an Sonntagen gilt ab sofort

 

OVG Thüringen, Pressemitteilung vom 30.09.2016 zum Beschluss 3 EN 754/16 vom 30.09.2016

 

Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat auf Antrag der Gewerkschaft ver.di mit Beschluss vom 30. September 2016 klargestellt, dass das Verbot der Verkaufsöffnung an Sonntagen für die Stadt Erfurt im Jahr 2016 ab sofort zu beachten ist.

 

Zwar ist das Urteil des Gerichts vom 22. September 2016, mit dem die der Verkaufsöffnung zu Grunde liegende Verordnung der Stadt Erfurt für unwirksam erklärt wurde, noch nicht rechtskräftig. Angesichts der offenkundigen Rechtswidrigkeit und der gravierenden rechtlichen Mängel der Verordnung ist diese mit sofortiger Wirkung außer Vollzug zu setzen. Allein erwerbswirtschaftliche Belange und Freizeitinteressen können demgegenüber auch nur die vorübergehende Fortgeltung der den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz verletzenden Verordnung nicht rechtfertigen.

 

Der Senat hat in seinem Beschluss betont, dass die Stadt Erfurt gehalten ist, diesen Beschluss unverzüglich durchzusetzen. Eine Verkaufsöffnung am kommenden Sonntag ist rechtswidrig. Das Gesetz ermöglicht insoweit Zwangsmaßnahmen und die Verhängung von Geldbußen.

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Quelle: DATEV eG