Die Länder haben das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren gebilligt, das die Verbraucher besser vor dem Erwerb so genannter Schrottimmobilien schützen soll.
Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013
Die Länder haben am 07.06.2013 das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren gebilligt, das die Verbraucher besser vor dem Erwerb so genannter Schrottimmobilien schützen soll. Der Entwurf stammt vom Bundesrat, den dieser im November letzten Jahres in den Bundestag eingebracht hatte.
Das Gesetz schließt zur Stärkung des Verbraucherschutzes noch vorhandene Rechts-Lücken im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und verbessert die Dienstaufsicht über die Notare. Zudem erweitert es die Amtsenthebungsgründe für Notare.
Das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.
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Quelle: DATEV eG