Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes in den Bundestag eingebracht, um – neben weiteren Änderungen – den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt in noch größerem Umfang als bisher zu fördern.
Vereinfachung beim Designschutz
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.01.2016
Der Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) soll künftig in noch größerem Umfang als bisher auf elektronischem Weg erfolgen. Das ist eines der wesentlichen Ziele eines Gesetzentwurfs ( 18/7195 ), den die Bundesregierung jetzt eingebracht hat. Weitere Änderungen betreffen Nichtigkeitsverfahren im Designschutz sowie Anpassungen des nationalen Rechts an EU-Verordnungen im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Produktpiraterie und mit dem Schutz geografischer Herkunftsangaben.
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Quelle: DATEV eG