Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 13.03.2013 einen neuen Entwurf des IDW ERS HFA 5 n. F. verabschiedet. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2013.
Neuer Entwurf einer IDW-Verlautbarung
IDW, Mitteilung vom 25.03.2013
Nach IDW ERS HFA 5 n. F. soll künftig auch eine Einnahmenüberschussrechnung in Anlehnung an § 4 Abs. 3 EStG als alternative Form der Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung von Stiftungen anerkannt werden. Ferner ist eine geringere Tiefe für die Gliederung der Vermögensübersicht vorgesehen. Bei der endgültigen Verabschiedung der Stellungnahme ist zu entscheiden, ob diese Vereinfachungen auch für Vereine in IDW RS HFA 14 übernommen werden.
Weitere Neuerungen des IDW ERS HFA 5 n.F. betreffen u.a. die Erläuterungen zur Kapitalerhaltung, die Empfehlung zur Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren sowie zum Eigenkapitalausweis.
Der Hauptfachausschuss des IDW hat den Entwurf am 13.03.2013 verabschiedet. IDW ERS HFA 5 n. F. wird in Heft 6/2013 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg-Supplement 2/2013 veröffentlicht werden.
Den Entwurf finden Sie auf der Homepage des IDW.
Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2013.
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Quelle: DATEV eG