Verfassungsbeschwerde betreffend das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof wendet, ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvR 1370/16).

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Quelle: DATEV eG