Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur Entscheidung angenommen

Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das im August 2014 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz („EEG 2014“) nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1140/15 u. a.).

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Quelle: DATEV eG